Auszug aus der Satzung von pro lebensqualität Deutschland e.V.
§ 3 Zweck des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die stiftung lebensqualität (Körperschaft schweizerischen Rechts), Siebnen (Schweiz) zur Verwirklichung von o.g. steuerbegünstigten Zwecken. Auf § 58 Nr. 1 AO wird hingewiesen
§ 4 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
Die erforderlichen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
- Mitgliedsbeiträge
- Aktives Fundraising für spezifische Projekte
- Zuwendungen, Spenden und Fördermittel