Auszug aus der Satzung von pro lebensqualität Deutschland e.V.

 

§ 3 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die stiftung lebensqualität (Körperschaft schweizerischen Rechts), Siebnen (Schweiz) zur Verwirklichung von o.g. steuerbegünstigten Zwecken. Auf § 58 Nr. 1 AO wird hingewiesen

 

§ 4 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes

Die erforderlichen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

  1. Mitgliedsbeiträge
  2. Aktives Fundraising für spezifische Projekte
  3. Zuwendungen, Spenden und Fördermittel


   Zur Gesamtfassung der Satzung.